03 Mai 2020

Weiterhin kein Unterricht im häuslichen Umfeld…

Sicherlich brauchen Familien, Kinder und Jugendliche während der Corona-Krise eine Perspektive. Auch mein Ziel ist es, so schnell wie möglich wieder in einen persönlichen Unterricht überzugehen.
Im Augenblick scheint die Pandemie beherrschbar, jedoch ist Corona lange nicht vorbei. Die Regeln gegen die Ausbreitung des Virus bleiben aber wichtig.

Wenn ab Montag, den 04. Mai 2020 die Musikschulen wieder öffnen können, so unterliegen sie gewissen Hygieneanforderungen, die ich Ihnen gerne auszugsweise vorstellen möchte.

Auszug aus dem Hygienekonzept für den Einzelunterricht an Musikschulen des Bundesverbandes der Freien Musikschulen:
• Beim Einzelunterricht befinden sich immer nur maximal 2 Personen in einem Unterrichtsraum (Lehrer und Schüler)
• In dem Unterrichtsraum muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen eingehalten werden
• In den Kursen der Vokalmusik muss der Mindestabstand 2,5m betragen
• Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sind transparente Stellwände aufzustellen
• Die Schüler und Lehrer werden aufgefordert, bei jedem Betreten und Verlassen des Unterrichtsraumes ihre Hände zu desinfizieren
• Die Schüler und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Unterrichtsraumes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Toiletten, etc.) Masken zu tragen
• Türklinken, Notenständer und sonstige Gegenstände werden durch die Musikschule/Eltern desinfiziert
• Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen
• Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen
• Die Unterrichtsmethodik muss diesen Gegebenheiten angepasst werden
• Keinen Zutritt zum Gebäude haben Schüler und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art
• Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden
• Online-Unterricht wird weiterhin angeboten
• Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf den Online-Unterricht zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden

Ich habe mich dazu entschlossen den Online-Unterricht voraussichtlich bis zum Beginn der Sommerferien 2020 fortzuführen.

Ich kann bei mehr als 45 Gesangs-/Klavierschüler die ich pro Woche in ihrem häuslichen Umfeld unterrichte nicht sicherstellen, dass ich bzw. die Schüler die Hygieneanforderungen exakt einhalten können. Es gibt unter meinen Schülern und in meiner Familie auch Personen die zur Risikogruppe gehören, diese möchte und darf ich nicht gefährden.

Sollten Sie mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sein, so haben Sie weiterhin die Möglichkeit den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen (Sonderkündigungsrecht).

Viele Grüße
Petra
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