17 März 2020

Aus gegebenem Anlass - Erstattungsansprüche...

Liebe Eltern, liebe Schüler,

in erster Linie biete ich das Online-Unterrichtskonzept an, damit die Kinder/Jugendliche in nächster Zeit sinnvoll beschäftigt werden können, zweitens um meine finanziellen Einbußen abzufedern. Dadurch hoffe ich die aktuellen Unterrichtsgebühren auch längerfristig stabil zu halten.

Wegen der aktuellen Entwicklungen stelle ich mir aber die Frage, ob überhaupt und in welchem Umfang ich mein Kleinstunternehmen nach der Corona-Krise weiterführen kann. Letztendlich entscheidet die Zeit.

Die Mehrzahl findet diese schnell gefundene Lösung akzeptabel und sie wird sehr gut angenommen.

Ich würde Sie trotzdem bitten sich diese Form des Unterrichts anzuschauen und anzunehmen. Denn aktuell kann niemand eine konkrete Aussage über das Ende der Einschränkungen geben.

Sofern Sie mein Online-Unterrichtskonzept annehmen, erfolgt keine Erstattung der Unterrichtsgebühr.

Sollten wir auf nicht lösbare technische Probleme mit der App Google Duo stoßen, wird die Unterrichtsgebühr für die nicht gehaltene/n Stunde/n erstattet bzw. die Stunde/n werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgegeben (sofern von der Menge umsetzbar und gegenseitiges Vertrauen besteht).

Alternativ nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht das ich Ihnen hiermit bis zum Ende der Corona-Pandemie einräume.

Bleibt-Gesund-Grüße
Petra
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